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Mit unseren Angeboten bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Unsere Angebote sind freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt. Die gemachten Angaben stammen vom Verkäufer/Vermieter. Bei aller Sorgfalt können wir daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig und vollständig sind. Gleichzeitig können wir nicht garantieren, dass das Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist. Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne unser Einverständnis weder das Angebot noch Einzelheiten daraus an Dritte weiter. Verstößt der Empfänger (Sie) hiergegen und schließt darauf der Dritte einen Vertrag, der durch die Weitergabe unserer Angaben entstanden ist, so schuldet der Empfänger die Provision, wie wenn er den Vertrag selbst abgeschlossen hat.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z.B., wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer (Verkäufer oder Vermieter) direkt in Verbindung setzen. Ist ein Objekt bereits von anderer Seite dem Empfänger (Ihnen) angeboten worden, ist er verpflichtet, dies innerhalb von fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag (notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag) bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist (Mitursächlichkeit genügt). Die in unseren Angeboten angegebene Provision ist vom Käufer bzw. vom Mieter zu zahlen und wird erst fällig, wenn ein Vertrag (notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag) über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken. Die Höhe der angegebenen Provision bezieht sich auf den Kaufpreis. Der Makler ist am Vertragsabschluss, am Entwurf sowie der Ausfertigung zu beteiligen. Der Makler ist uneingeschränkt berechtigt –auch provisionspflichtig- für den anderen Vertragsteil tätig zu sein. Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z. B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages, Erwerb aus Vergleichs- oder Konkursmasse, Erwerb einer Unternehmensbeteiligung oder von Teilen des Unternehmens anstelle einer Vermietung oder eines Verkaufs des Gesamtobjektes). Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit der Firma Matthias Wilhelm Immobilien und gelten als verbindlich. Mit dem Empfang der Offerte treten die Geschäftsbedingungen in Kraft. Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen des Einverständnisses der Firma Matthias Wilhelm Immobilien. Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, haftet die Firma Matthias Wilhelm Immobilien nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängeln oder Nichtzustandekommen des Miet/ Pacht- oder Kaufvertrages ergeben, sowie für Irrtümer, die sich auf Objektdaten beziehen. Als Gerichtsstand wird Lutherstadt Wittenberg vereinbart, sofern dies rechtlich zulässig ist.
Matthias Wilhelm Immobilien
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